AGB
Das Kleingedruckte ganz gross.
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Mit der Buchung wird ein Engagement-Vertrag eingegangen. Dieser ist verbindlich. Bei Rücktritt vom Vertrag ist der zurücktretende Teil zum Ersatz des verursachten Schadens verpflichtet, wobei als Schadengrenze die Gagenhöhe gilt. Weitere Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
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Im Falle von höherer Gewalt erlischt dieser Vertrag entschädigungslos.
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Die Gage zuzüglich Spesen ist vor Ort in bar oder TWINT zu bezahlen. Firmen und Schulen bezahlen gegen Rechnung.
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Der Künstler behält sich das Recht vor, Auftritte, die mit einer Reisezeit von mehr als drei Stunden verbunden sind, abzulehnen. Alternativ kann der Künstler in solchen Fällen zusätzlich zu den regulären Fahrkosten eine Vergütung für den zusätzlichen Zeitaufwand in Rechnung stellen.
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Die bei Auftragserteilung vereinbarte Auftrittszeit ist für beide Parteien verbindlich. Verlängerungen werden mit CHF 100 pro angebrochene Stunde verrechnet.
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Die bei Auftragserteilung vereinbarte Zuschauerzahl ist verbindlich. Wird die vereinbarte Zuschauerzahl überschritten, ist pro zusätzlichen Zuschauer CHF 20 zu bezahlen.
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Schlechte Witterung, Besuchermangel, fehlende Bewilligungen etc. gelten nicht als höhere Gewalt - der Veranstalter hat Vorkehrungen zu treffen. Bei Pächterwechsel behält der Vertrag seine Gültigkeit.
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Sämtliche Urheberrechte liegen beim Künstler. Videoaufnahmen sind untersagt. Fotogafieren ist gestattet.
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Gerichtsstand ist Zürich.
Unterengstringen, 1.1.2023